Marktkommunikation: Formatumstellung zum 01.10.2026 wird verbindlich
Mit der Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 6) treten zum 01.10.2026 überarbeitete Nachrichtentypversionen in Kraft. Sie sind für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich anzuwenden.
Betroffen sind unter anderem UTILMD Strom und Gas, MSCONS, ORDERS/ORDRSP, PARTIN, INVOIC und APERAK sowie die Entscheidungsbaum-Diagramme in Version 4.3 und die Regelungen zum Übertragungsweg inklusive AS4-Profil. In der UTILMD Strom wird zudem der Status der Fernsteuerbarkeit nach § 10b EEG abgebildet.
Die zur Konsultation gestellten Anpassungen an den API-Webdiensten sind in dieser Veröffentlichung noch nicht enthalten und sollen in einer späteren Version erneut konsultiert werden.
